Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anmeldung


Der Vertrag zwischen Ihnen und der Wanderleiterin (Laura Verellen) kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande.  Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die Wanderleiterin wirksam. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Wanderleiterin bestätigt worden sind.  Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung.


Bezahlung


Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer).

Nach Erhalt der Rechnung bitten wir Sie, den Betrag innerhalb von 14 Tagen gemäss Bestätigung zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung sowie bei eintägigen Tageswanderungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen.


Annulation und Umbuchung


Durch Sie:

Bei ein- und zweitägigen  Wanderungen ist grundsätzlich keine Rückerstattung möglich.  Sind Sie nicht in der Lage, die Wanderung anzutreten, können Sie jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, ist eine Rückerstattung möglich.  


Durch die Wanderleiterin:

Beteiligen sich an einer Wanderung zu wenig TeilnehmerInnen oder liegen andere Umstände (zB. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann die Wanderleiterin auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.  Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlung. Weitere Ansprüche sind nicht möglich.


Programmänderungen


Die Wanderungen finden in der Regel bei jeder Witterung statt.  Auch in Ihrem Interesse behält sich die Wanderleiterin jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Gebietes sowie weitere Leistungen (zB. Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich die Wanderleiterin, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.  Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minder- kosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet.  Es ist der Wanderleiterin im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.


Versicherung


Die angebotenen Wanderungen schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Eine umfassende Unfallversicherung wird Ihnen empfohlen.


Haftung und Schadenersatz


Die qualifizierte Wanderleiterin bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem kann sie ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie diese Gefahren  und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und der Wanderleiterin unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.